Die Staatsgründung wird völkerrechtlich legitimiert durch das Völkerbundsmandat für Palästina von 1922 und den UN-Teilungsplan für Palästina 1947. Zu den Gründern gehören die Überlebenden
Die Staatsgründung wird völkerrechtlich legitimiert durch das Völkerbundsmandat für Palästina von 1922 und den UN-Teilungsplan für Palästina 1947. Zu den Gründern gehören die Überlebenden